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Hausarztprogramme

der Krankenkassen

Seit 30.06.2009 sind alle Gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten ein Hausarztprogramm nach § 73b SGB V („Hausarztzentrierte Versorgung“) anzubieten.

Das Hausarztprogramm ist kostenlos und freiwillig. Die Teilnahmeerklärung zum Programm können Sie direkt in unserer Praxis unterzeichnen; wir leiten die Unterlagen weiter. Mit Ihrer Einschreibung verpflichten Sie sich, mindestens für ein Jahr zunächst den Hausarzt zu konsultieren und Fachärzte nur noch mit einem Überweisungsschein aufzusuchen. Ausnahmen davon gelten für die Untersuchung und Behandlung bei Augen- und Frauenärzten und natürlich in Notfällen.

Neben der Durchführung der hausärztlichen Diagnostik und Behandlung koordiniert der Hausarzt sämtliche Behandlungsschritte. Bei Bedarf vereinbart der Hausarzt Termine beim Facharzt. So werden für Sie belastende und unnötige Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermieden. Für Berufstätige steht eine spezielle Abendsprechstunde (in unserer Praxis derzeit nach Vereinbarung) zur Verfügung; auch wird auf möglichst kurze Wartezeiten geachtet. Patienten im Hausaztprogramm haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine ausführlich Check-up- Untersuchung. Für alle anderen gesetzlich Versicherten hat der Gesundheitsminister 2019 das Intervall auf drei Jahre verlängert.

Alle am Programm teilnehmenden Hausärzte müssen bestimmte Qualitätskriterien nachweisen. Hierzu zählt u.a. die regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen. In so genannten Qualitätszirkeln findet außerdem ein regelmäßiger Austausch mit Kolleginnen und Kollegen statt.

Welche weiteren Vorteile ihre Kasse anbietet, wenn Sie am Hausarzt- Programm teilnehmen, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. In unserer Praxis erfüllen alle Ärzte die Anforderungen dieses Programms. Bitte sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband.